Sicherheitstechnische Beratung nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
Bei der sicherheitstechnischen Betreuung Ihres Unternehmens nach § 6 des Arbeitssicherheitsgesetzes orientieren sich unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit nach den täglichen Anforderungen und Tätigkeiten in Ihrem Hause.
Wir bieten an:
- Protokollierung und Meldung eventueller Mängel an die Firmenleitung
- Aufklärung der Beschäftigten über Unfall- und Gesundheitsgefahren
- Beratung durch Betriebsärzte hinsichtlich der Arbeitsmedizin
- Beratung von Unternehmern und Führungskräften
- Sicherheitstechnische Prüfung vor Ort
- Betriebsbegehungen
- ASA-Sitzungen
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Wir erstellen für Sie die notwendigen Dokumente wie zum Beispiel:
- Protokolle von Betriebsbegehungen
- Gefährdungsanalysen
- Gefahrstoffkataster
- Hautschutzpläne
- Alarmpläne
- usw.
Wir unterstützen Sie auch gerne bei Begehungen durch die Berufsgenossenschaft oder das Amt für den technischen Arbeitsschutz.
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