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UNTERNEHMENSBERATUNG

Sicherheitstechnische Beratung nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)

Bei der sicherheitstechnischen Betreuung Ihres Unternehmens nach § 6 des Arbeitssicherheitsgesetzes orientieren sich unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit nach den täglichen Anforderungen und Tätigkeiten in Ihrem Hause.

Wir bieten an:

    • Protokollierung und Meldung eventueller Mängel an die Firmenleitung
    • Aufklärung der Beschäftigten über Unfall- und Gesundheitsgefahren
    • Beratung durch Betriebsärzte hinsichtlich der Arbeitsmedizin
    • Beratung von Unternehmern und Führungskräften
    • Sicherheitstechnische Prüfung vor Ort
    • Betriebsbegehungen
    • ASA-Sitzungen

Gabelstapler

Wir erstellen für Sie die notwendigen Dokumente wie zum Beispiel:

    • Protokolle von Betriebsbegehungen
    • Gefährdungsanalysen
    • Gefahrstoffkataster
    • Hautschutzpläne
    • Alarmpläne
    • usw.

Wir unterstützen Sie auch gerne bei Begehungen durch die Berufsgenossenschaft oder das Amt für den technischen Arbeitsschutz.